Nutzungsrichtlinien L S T
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9.3 Der Systemadministrator ist berechtigt,
9.3.1. die Aktivitäten der Benutzer zu dokumentieren, soweit dies zur Verfolgung von Fehlerfällen und Mißbrauch erforderlich erscheint;
9.3.2. Einblick in die Daten eines Benutzers zu nehmen, wenn konkrete Verdachtsmomente auf eine mißbräuchliche Benutzung der Einrichtungen hindeuten.
9.4. Der LST e.V. gibt Ansprechpartner für die Betreuung seiner Benutzer bekannt (Administratoren); er erläßt bei Bedarf zusätzliche, ergänzende Benutzungsrichtlinien
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