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| 9.3 |
Der Systemadministrator ist berechtigt, |
| 9.3.1. |
die Aktivitäten der Benutzer zu dokumentieren, soweit dies zur Verfolgung von Fehlerfällen und Mißbrauch erforderlich erscheint; |
| 9.3.2. |
Einblick in die Daten eines Benutzers zu nehmen, wenn konkrete Verdachtsmomente auf eine mißbräuchliche Benutzung der Einrichtungen hindeuten. |
| 9.4. |
Der LST e.V. gibt Ansprechpartner für die Betreuung seiner Benutzer bekannt (Administratoren); er erläßt bei Bedarf zusätzliche, ergänzende Benutzungsrichtlinien |
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