Satzung L S T
Index Historie Wir über uns
 
3. Der Verein widmet sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
7. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die es zur Förderung von freien Software Projekten zu verwenden hat.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden.
2. Die Aufnahme geschieht durch schriftlichen Antrag an den Vorstand. Sie bedarf der Zustimmung des Vorstands.
3. Alle Mitglieder entrichten einen von der Mitgliederversammlung festzulegenden Beitrag, der jeweils zum 1. Januar fällig wird.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Erklärung des Mitgliedes an den Vorstand, durch Ausschluss oder wenn der Mitgliedsbeitrag länger als 12 Monate nach dem Zahlungstermin nicht entrichtet wurde.
5. Der Ausschluss eines Mitgliedes wird vom Vorstand beschlossen. Ein Ausschluss aus dem Verein kann bei vereinsschßdigendem Verhalten erfolgen. Der Ausschluss muss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden. Das betroffene Mitglied kann gegen diese Entscheidung die nächste Mitgliederversammlung anrufen.
§ 4 Organe des Vereins
1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand
3. Weitere Untergliederungen kann die Mitgliederversammlung festlegen.
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